AGB
1. Allgemeine Bedingungen
a.
Alle Bestimmungen und Vereinbarungen, welche zwischen dem
Vertragspartner und uns abgestimmt wurden, bzgl. des Vertrages, sind
schriftlich darzustellen.
b. Unsere Bedingungen für den
Verkauf sind einzig und allein für alle gegenwärtigen und in Zukunft
entstehenden geschäftlichen Kontakten.
Abwegige und entgegenstehende
Bedingungen, welche von unseren Geschäftsbedingungen abweichen werden
nicht berücksichtigt. Auch gelten unsere Geschäftsbedingungen, wenn wir
mit dem Wissen abwegiger bzw. entgegenstehender Bedingungen des
Vertragspartners die Lieferung an den Vertragspartner vorbehaltlos
abwickeln.
Ausnahme: Im Fall unserer ausdrücklichen erklärten Zustimmung.
Alle
Bestimmungen und Vereinbarungen, welche zwischen dem Vertragspartner
und uns abgestimmt wurden, bzgl. des Vertrages sind schriftlich
darzustellen.
c. I.S.d. Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sind Verbraucher natürliche Personen, welche mit der Bestellung/dem Kauf
keinen gewerblichen Zweck verfolgen oder aber auch nicht ihrer
selbstständigen beruflichen Stellung zugeschrieben werden können.
d.
I.S.d. Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Unternehmer natürliche
Personen oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaft, welche mit der Bestellung/dem Kauf einen
gewerblichen Zweck verfolgen oder aber auch für ihre selbstständige
Stellung handelt.
e. I.S.d. Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Kunden sowohl Verbraucher, als auch Unternehmer.
f.
Personenbezogene Daten werden eingespeichert. Der Vertragspartner
gibt mit Abschluss des Vertrages sein Einverständnis dazu ab. Zudem
liegt sein Einverständnis auch darin, dass Erklärungen digitalisiert
werden.
g. Wir versichern, dass die Daten nur Berücksichtigung der Datenschutzbestimmung eingespeichert werden.
h.
Falls es zu Änderungen der Inhaberschaft oder sonstigen wichtigen
wirtschaftlichen Änderungen kommen sollte, so besteht eine unverzügliche
Meldepflicht.
2. Preis und Zahlung
a. Die Preise richten sich ab Lager, außer es wurde etwas anderes bestimmt.
b.
Preisveränderungen sind ein Recht unsererseits, wenn nach
Vertragsabschluss Änderungen von Materialen oder Tarifabschlüssen zu
Kostenerhöhungen oder Kostensenkungen führen.
c. In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer inbegriffen.
d. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird am Rechnungstag in gesetzlicher Höhe speziell dargestellt.
e. Für einen Skontoabzug muss eine gesonderte schriftliche Vereinbarung vorliegen.
f. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Zustellung der Rechnung fällig.
g.
Sollte es zu einem Verzug der Zahlung kommen, so behalten wir uns
vor, Zinsen i.H.v. 9 % über dem entsprechenden Basiszinssatz pro Jahr zu
fordern. Außerdem ist es unser Recht eine Pauschale aufgrund des
Verzuges i.H.v. 40,00 Euro zu verlangen. Für Verbraucher gelten Zinsen
i.H.v. 5% über dem entsprechenden Basiszinssatz pro Jahr, im Falle des
Verzuges. Falls wir jedoch einen höheren Verzugsschaden darlegen können,
so können wir diesen auch fordern.
h. Vorauszahlungen
oder Leistungen, welche zur Sicherheit dienen, dürfen wir bei Zweifeln
gegenüber dem Vertragspartner verlangen. Das Recht der Wahl zwischen
Vorzahlung und Leistungen, welche zur Sicherheit dienen, behalten wir
uns vor.
Erfüllt der Vertragspartner dieses nicht, so dürfen wir von
dem Vertrag zurücktreten, ohne dass der Vertragspartner dadurch einen
Anspruch auf Schadensersatz geltend machen kann. Weiteres ist aus § 321
BGB zu entnehmen.
i. Der Vertragspartner hat nur Anspruch auf
Zahlungszurückhaltungen und Gegenanspruchsaufrechnungen, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig und wirksam festgestellt worden sind.
Ausnahme:
Ausgeschlossen sind Gegenansprüche, welche sich direkt auf die
Beseitigung eines Mangels richten oder auf die rückwirkende Abwicklung,
aufgrund eines von uns im Bezug auf die Nacherfüllung eines nicht zu
beseitigenden Mangels bilden und sich auf Synallagma unseres
Zahlungsanspruches beziehen.
3. Antrag und Vorbehalt der Selbstbelieferung
a. Der Vorbehalt der wirksamen und pünktlichen Selbstbelieferung gilt, wenn der Vertragspartner Kaufmann i.S.d. HGB ist.
b.
Hinweise und Bemerkungen bzw. alle Angaben in Beschreibungen und
Katalogen sind nicht ausschlaggebend. Das gleiche gilt für Leistungs-
und Farbangaben und auch für Maßangaben. Veränderungen in Farbe,
Gewicht, Inhalt und Maß sind im handelsüblichen Bereich zulässig.
4. Gewährleistung bzw. Gewährleistungsansprüche
a.
Wir behalten uns das Recht gegenüber Unternehmern vor, bei einem
von uns zu beseitigenden Mangel zwischen Nachbesserung oder
Nachlieferung zu wählen.
b. Der Erfüllungsort von gültigen Gewährleistungsansprüchen befindet sich an unserem Standort.
c.
Das Recht zwischen Nachbesserung oder Nachlieferung zu wählen,
gewähren wir dem Verbraucher. Jedoch behalten wir uns vor, die
ausgewählte Nacherfüllung zu verweigern, sofern gesetzliche Ansprüche
vorliegen.
d. Grundsätzlich kann der Vertragspartner
wirksam aufgrund von Gesetzt vom Vertrag zurücktreten bzw. Minderung
verlangen. Es ist jedoch so, dass bei minimalem Verstoß gegen den
Vertrag kein Rücktrittsrecht vorliegend ist.
e. Für alle Mängel bezüglich der Beschaffenheit garantieren wir nach den gesetzlichen Vorschriften.
f.
Unternehmer unterliegen der Melde- und Anzeigepflicht. Sie können
Gewährleistungsansprüche nur dann geltend machen, soweit sie den Mangel
binnen 14 Tagen nach Zustellung der Ware gemeldet bzw. angezeigt haben.
Tun sie dies nicht, so sind alle Gewährleistungsansprüche
ausgeschlossen. § 377 HGB bleibt bestehen, soweit ein kaufmännisches
Rechtsverhältnis vorliegt.
g. Verbraucher können Gewährleistungsansprüche binnen zwei Jahre nach Erhalt der Ware geltend machen.
Ausnahme: gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen.
h. Unternehmer können Gewährleistungsansprüche binnen eines Jahrs, nach Erhalt der Ware geltend machen.
Ausnahme: gilt nicht bei Schadenersatzansprüchen.
i.
Für gebrachte Ware besteht grundsätzlich kein
Gewährleistungsanspruch. Verbraucher aber haben einen
Gewährleistungsanspruch bei Einhaltung der Frist von einem Jahr.
Ausnahme: gilt nicht für Schadensersatzansprüche.
j.
Die Beschaffenheit der Ware wird nur durch die Produktbeschreibung
des Herstellers beschrieben. Werbung oder andere öffentliche
Meinungspflege vom Hersteller bzw. Dritter gilt nicht als
Beschaffenheitsvereinbarung. Dieser Absatz gilt nur für Unternehmer.
k.
Eine rechtliche Garantie erhält der Vertragspartner grundsätzlich
nicht. Falls eine Herstellergarantie bestehen sollte, so treten wir
diese bei Verkauf an den Kunden ab.
l. Unsere Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt eine Garantie, in unserem Namen, auszusprechen.
m. Ansprüche der Gewährleistung uns gegenüber kann man nicht abtreten und gelten nur direkt dem Vertragspartner gegenüber.
n.
Falls die Gewährleistungsansprüche bzw. die Garantieansprüche
erfüllt werden müssen, kann dies nur nach rechtzeitiger und durch eine
im Vorwege getätigte Ankündigung des Vertragspartners geltend gemacht
werden.
o. Der Erfüllungsort für Garantie- bzw.
Gewährleistungsleistungen wird in unserem Firmensitz stattfinden, wenn
nicht anders vereinbart. Zudem muss dies in der oben genannten Frist
geschehen. Unfreie Pakete i.S.d. HandelsR werden nicht entgegengenommen.
5. Gefahr- und Eigentumsübergang
a.
Die Gefahr der plötzlichen Unmöglichkeit und der plötzlichen negativen
Verschlechterung des Zustandes der verkauften Ware geht bei Übergabe an
den über. Bei Versandt, durch von dem Vertragspartner gewählten,
Spediteur, Frachtführer oder Versender geht die Gefahr bei Übergabe an
den ausgewählten Versender an ihn über.
6. Schadensersatz und Schadensersatzansprüche
a.
Schadensersatzansprüche können nur bei grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz einer wesentlichen Vertragspflichtverletzung uns gegenüber,
unserer Stellvertretung gegenüber und unseren Erfüllungshilfen gegenüber
geltend gemacht werden. Ansonsten sind solche Ansprüche ausgeschlossen.
Als wesentlich wird eine Pflicht bezeichnet, welche wesentlich für die
ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages nötig ist. Die Haftung
beschränkt sind immer auf den Ersatz des entstandenen Schadens, außer
bei Vorsatz.
b. Haftungsausschlüsse gelten nicht für
Fälle der Verletzung von Leib und Leben und auch nicht für eine Haftung
gem. des Produkthaftungsgesetztes.
c. Verzichtet der
Vertragspartner auf Schadensersatz, will hingegen aber einen
Aufwendungsersatz gem. § 284 BGB, so sind sämtliche Bedingungen der
Haftung auf Schadensersatz (Nr. 6) anwendbar.
7. Grundsätzlicher Eigentumsvorbehalt
a.
Unsere Lieferungen werden immer unter Eigentumsvorbehalt getätigt.
Der Vertragspartner verpflichtet sich bei Kauf die Ware ordentlich zu
behandeln.
8. Eigentumsvorbehalt gegenüber Unternehmern
a. Wir behalten uns das Eigentum bis zur kompletten Erfüllung aller Pflichten des Kunden vor.
b.
Wir berechtigen den Vertragspartner dazu die bestellte Ware, welche
noch unter Vorbehalt ist, zu verarbeiten, veräußern, solange dies im
Geschäftsbetrieb und nicht unter Verzug geschieht.
Als Sicherungsübereignung dient unsere Ware nicht und ist nicht erlaubt.
c.
Die Verwendung der Ware unter Vorbehalt wird in unserem Namen
getätigt, aber ohne Pflichten. Wir behalten uns auch das Eigentum an den
neunen Sachen im Verarbeitungszustand zu. Wir haben das Miteigentum,
sobald unsere Ware mit Waren, welche nicht uns gehören verarbeitet wird.
Dies wird wie folgt errechnet; Das Verhältnis des Rechnungspreises
unserer Ware im Verhältnis zum Rechnungspreis der uns nicht gehörenden
Ware.
d. Die Abtretung wird bereits zum jetzigen Zeitpunkt
von uns angenommen. Unter Abtretung versteht sich hier die Forderungen
aus dem Weiterverkauf des Vertragspartners mit unserer Ware unter
Vorbehalt. Die Höhe der Abtretung ergibt sich aus dem Rechnungspreis
unserer Ware.
e. Wir bemächtigen den Kunden zur Entziehung der Forderungen bis zum wirksamen Widerruf.
f.
Eine Meldepflicht besteht, wenn Zugriffe von Dritten auf unsere
Ware bestehen. Dies ist unverzüglich zu tun. Alle Kosten die sich darauf
ergeben hat der Vertragspartner zu tragen.
g. Im Falle
des Verschuldens des Käufers vom Vertragspartner hat der Vertragspartner
sich die Ware, so wie wir, vorzubehalten. Tut er dies nicht, darf der
Verkauf nicht stattfinden.
h. Im Falle der Stellung eines
Insolvenzantrags des Vertragspartners, verpflichtet er sich dazu das
Verfügen unserer Ware zu unterlassen. Dies muss er ohne Aufforderung
tun. Zusätzlich besteht eine Meldepflicht über dem Bestand unserer Ware.
Wir berechtigen uns dazu, in diesem Fall, wirksam vom Vertrag
zurücktreten zu können und die Herausgabe unserer Ware zu tätigen. Das
Miteigentum und das Eigentum der vermischten Waren sind uns mitzuteilen
und an uns auszuhändigen.
i. Der Kunde hat im Falle der
Stellung eines Insolvenzantragen außerdem, ohne Aufforderung, die
Namen und Adressen und alle bestehenden Forderungen, mit in Kopie
beigelegten Dokumenten bei uns anzugeben
8. Gerichtsstandvereinbarung und Erfüllungsort
a.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist
der Gerichtsstand Hamburg. Wir behalten uns das Recht aber vor, den
Vertragspartner auch an seinem Wohnort anzuklagen.
b. Unser Geschäftssitz ist auch der Erfüllungsort. Anderes ist nur durch Vereinbarung möglich.
c. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.